Hochschulpolitik


An der Universität gibt es diverse Ämter, Kommissionen und Ausschüsse, welche mehr oder weniger direkte Auswirkung auf euren und zukünftige Studiengänge haben. Hier findet ihr eine Übersicht darüber, welche Gremien alles existieren und was für Aufgaben diese haben.

Studierendenrat

Der Studierendenrat der TU Dresden kurz StuRa ist ein Gremium, das aus Vertreter:innen der einzelnen Fachschaftsräte (und den Geschäftsführer:innen des StuRa) gebildet wird. Da die Fachschaft Physik eine der kleineren an der Uni ist, entsendet der Fachschaftsrat Physik regulär genau eine:n Vertreter:in in den StuRa. Insbesondere muss diese:r zu den Sitzungen des StuRa erscheinen und dem Fachschaftsrat davon berichten. Dazu kommen in dieser Legislaturperiode zwei weitere Vertreter, da der FSR Physik zwei Geschäftsführer:innen entsendet.

Der StuRa repräsentiert die verfasste Studierendenschaft und somit die Belange der Studierenden. Dazu gehört die Kommunikation mit der Universität, der Politik und natürlich der Fachschaftsräte, aber auch die Anliegen und Anträge von Studierenden, Gruppen und Fachschafträten die dem StuRa vorgebracht werden.

Zusätzlich bietet der StuRa noch zahlreiche Angebote vor Ort wie z.B. Beratungsangebote für Studium, BAföG etc, die Studentische Arbeitsvermittlung STAV, Hochschulgruppen und vieles mehr.  Alles weitere findet ihr auf der Hompage des StuRa: https://www.stura.tu-dresden.de/

Studienkomission

Die Studienkommissionen kümmern sich um den reibungslosen Ablaufes eures Studiums. D.h. Sie beschäftigen sich mit allen Belangen der Lehre und der Studienorganisation.

Zur Zeit gibt es sechs Studiengänge für Physik an der TU Dresden: Diplom, Bachelor, Master, Bachelor und Master für Lehramt, sowie Staatsexamen für Lehramt. Die Studienkommissionen für Lehramt sind fachübergreifend im ZLSB angesiedelt. Die Physik hat dazu eine eigene informelle „Expertenkommission Lehramt“.

Die Studienkommissionen erstellen, überarbeiten und verbessern die Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge. Außerdem kümmern sie sich um aktuelle Probleme in der Lehre, d.h. sie sind jederzeit für Anregungen von eurer Seite offen. Egal ob es zu volle Übungsgruppen gibt, ihr Vorschläge habt, wie man ein Modul bzw. dessen Prüfungen verbessern könnte oder Vorlesungen im Nebenfach nicht so stattfinden können, wie eigentlich vorgesehen – wir helfen euch gerne und freuen uns über aktuelle Rückmeldungen, wie euer Studium läuft. Wendet euch dazu bitte einfach an einen FSRler eures Vertrauens.

Eine Übersicht der der Studienkommissions-Mitglieder findet ihr unter Gremien.

Begleitet wird die Arbeit der Studienkommission durch die beiden Studiengangskoordinatoren, an die man sich auch mit persönlicheren Problemen der Studienorganisation wenden kann.

Zulassungsausschuss

Der Zulassungsausschuss beschäftigt sich mit der Zulassung zu den Physik Masterstudiengängen. Das betrifft in der Regel nur Bewerber, welche nicht einen Bachelor-Physik-Studiengang abgelegt haben oder diesen an einer ausländischen Hochschule erworben haben. Er besteht aus 2 Professor*innen, 1 wissenschaftlicher Mitarbeiter*in und einer studentischen Vertretung, welche von der Studienkommission entsendet werden.

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss tagt nur bei Bedarf. Der Bedarf besteht immer dann, wenn Probleme auftreten, die Prüfungen betreffen. Das ist der Fall, wenn Abläufe neu geregelt werden müssen, ihr einen Antrag auf eine Sonderregelung stellt (z.B. ein anderes Nebenfach belegen wollt) oder ihr euch bei der Prüfung ungerecht behandelt fühlt. Bei letzterem ist natürlich immer zuerst das Gespräch mit den betreffenden Personen zu suchen. Das heißt, redet mit dem Prüfer, dem Beisitzer oder eventuell mit dem Prüfungsamt. Erst wenn keine Einigung absehbar ist, wird der Prüfungsausschuss einberufen und auf Grundlage der Prüfungsordnung eine Entscheidung getroffen. Damit auch die studentische Sicht vertreten wird, werden vom FSR studentische Vertreter entsandt.

Die Prüfungen in der Physik laufen zum Glück sehr fair ab, sodass der Prüfungsausschuss nur selten tagen muss. Bitte zögert dennoch nicht, euch bei Schwierigkeiten oder Ungereimtheiten an uns zu wenden!

Es gibt jeweil einen Prüfungsausschuss für den Bachelor, Master und das Lehramt.

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist das oberste Gremium der Fakultät.

Als Fachrichtung sind wir eines der 5 Mitglieder in der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät. Diese besteht ansonsten aus den Fachrichtungen Chemie, Biologie, Psychologie und Mathematik.

Das oberste Gremium dieser Ebene wird geleitet vom Dekan und alle Fachschaften dürfen je nach Listenplatzierung ihrer Kandidaten z.T. mehrere studentische Vertretern entsenden.

Hier ist jedoch nicht die Quantität der Studierenden entscheidend, sondern eher der Fakt, dass möglichst jede Fachrichtung, so auch die Physik, einen Vertreter entsendet, der die Informationen von sehr hoher Stelle direkt abgreift und transparent in die Fachrichtung trägt. Da wir insgesamt 6 Plätze haben wird versucht, neben den 5 Fachrichtungen, auch einen Lehramtsstudenten in den Fakultätsrat zu bekommen.

Der FakRat bestätigt alle Entscheidungen der Fachrichtungen, ist für die gesamte Stellen- und Besetzungspolitik sowie das Promotionsgeschehen der Fachrichtungen zuständig. Auch ist der Dekan der „Wächter“ über die Lehre an seiner Fakultät. Gibt es also schwerwiegende Probleme in der Fachrichtung, lohnt sich manchmal ein Gespräch beim Dekan, dem „Vorgesetzten“ der Sprecher der Fachrichtungen.

Die FakRat-Vertreter haben einen eigenen Verteiler für Absprachen. (fakratmn-studenten@groups.tu-dresden.de)

Fachkommission

In der Fachkommission der Fachrichtung Physik sind Studenten und alle Institute (Professoren und Hochschulmitarbeiter) der Fachrichtung vertreten. Dieses Gremium wird einmal im Monat einberufen und diskutiert finanzielle und forschungsbezogene, sowie studien- und personaltechnische Belange der Fachrichtung. Es werden z.B. Abschlüsse der Habilitationen, Diplom-, Doktorarbeiten bekannt gegeben, Veranstaltungen der Fachrichtung angekündigt und Mitteilungen der Fachschaft besprochen.

In diesem Gremium werden auch die Haushaltspläne der Fachrichtung veröffentlicht und das Zukunftskonzept der Fachrichtung entwickelt. Im Rahmen der Berufung von Professuren bestätigt die Fachkommission die Zusammensetzung der Berufungskommissionen und die Kandidatenliste für Professuren. Die Fachkommission ist dazu berechtigt Forschungsfreisemester und Privat-Dozenturen zu vergeben.

Senat

Der Senat ist das höchste Gremium der akademischen Selbstverwaltung.

Er beschließt alles Grundsätzliche, wie Studienordnungen, und Universitätsübergreifende, wie die Verteilung der Haushaltsmittel. Er besteht dabei aus Vertretern der einzelnen Statusgruppen:

  • 11 Professoren,
  • 4 wissenschaftlichen Mitarbeitern,
  • 2 sonstigen Mitarbeitern und
  • 4 studentischen Senatoren.

Die studentischen Senatoren werden von allen Studenten der Universität auf ein Jahr gewählt. (zu erreichen sind die studentischen Senatoren über folgenden Verteiler: studsenat@stura.tu-dresden.de)

Die anderen Mitglieder werden auf 5 Jahre nach dem sogenannten Wahlkreissystem von den jeweiligen Statusgruppen gewählt.

Um der großen Aufgabenmenge Herr zu werden, bildet der Senat Kommissionen, in welchen Arbeits- und Beschlussvorlagen erarbeitet werden. Die Mitglieder der Senatskommissionen werden vom Senat bestellt und müssen nicht Mitglied des Senates sein.

Es gibt insgesamt 5 Senatskommissionen:

  • Senatskommission Lehre
  • Senatskommission Haushalt, Struktur und Planung
  • Senatskommission Gleichstellung und Diversity Managment
  • Senatskommission wissenschaftlicher Nachwuchs
  • Senatskommission Forschung

Für Änderungen der Grundordnung der TU Dresden, sowie die Wahl des Rektors ist der Erweiterte Senat zuständig. Dieser setzt sich aus den Mitgliedern des Senat zusammen und aus weiteren

  • 11 Professoren,
  • 4 wissenschaftlichen Mitarbeiter,
  • 3 sonstigen Mitarbeiter und
  • 4 studentischen Senatoren.