An der Universität gibt es diverse Ämter, Kommissionen und Ausschüsse, welche mehr oder weniger direkte Auswirkung auf euren und zukünftige Studiengänge haben. Hier findet ihr eine Übersicht über die wichtigsten Gremien, Ämter und deren Aufgaben.

Fakultät Physik
Fachschaftsrat (FSR)
Das sind wir!
Genauso wie der StuRa ist der FSR ein Teil der organisierten Studentenschaft an der Uni, unsere offiziellen Aufgaben werden also vom ⇱§ 25 Sächsisches Hochschulgesetz beschrieben. Der Fachschaftsrat ist die direkte Verbindung zwischen Studierenden und Hochschulpolitik. Er vertritt die Studierenden der Fachschaft (d.h. BA und MA Physik, MA OME und LA Physik) in mehreren Gremien und gewährleistet den beidseitigen Informationsfluss.
Die gewählten Mitglieder des FSRs werden von den Studierenden der Fachschaft Physik für ein Jahr direkt gewählt. Die gewählten Mitglieder entscheiden per Mehrheitsbeschluss (Abstimmung) über Finanzanträge und andere wichtige Dinge. Außerdem entsenden sie Vertreter*innen in StuRa, Studienkommisionen, Prüfungsausschüsse, Fakultätsrat, ZaPF und weitere Gremien. Um in manche Gremien entsendet zu werden, muss man auch selbst gewähltes FSR-Mitglied sein. Viele Entscheidungen werden aber über Meinungsbilder getroffen, an denen auch Nichtmitglieder und Assoziierte (nicht gewählte Mitglieder) teilnehmen können. Die allermeisten Beschlüsse werden in der wöchentlichen Sitzung gefasst. Alle Sitzungsprotokolle sind öffentlich zugänglich.
Mehr Infos: ⇱https://www.pfsr.de/allgemeine-informationen/
Fakultätsrat (FakRat)
Der Fakultätsrat (FakRat) ist das oberste Gremium der Fakultät.
Der Fakultätsrat wird von der Dekanin geleitet. Der Fachschaftsrat Physik stellt 3 studentische Mitglieder, hinzu kommen 9 Profs, der/die Gleichstellungsbeauftragte sowie 4 Mitglieder von den akademischen, technischen und Verwaltungsmitarbeiter*innen. Die aktuelle Zusammensetzung findet ihr ⇱hier.
Der FakRat bestätigt alle Entscheidungen der Fachrichtungen, ist für die gesamte Stellen- und Besetzungspolitik sowie das Promotionsgeschehen der Fachrichtungen zuständig.
Gleichstellungsbeauftragte/r der Fakultät
Gleichstellungsbeauftragte gibt es auf mehreren Ebenen der Universität. Für Fakultät und Bereich können auch Studis für dieses Amt kandidieren und entsprechend auch Kandidierende wählen. Die Gleichstellungsbeauftragten sind automatisch Mitglied des Fakultäts- bzw. Bereichsrat. Sie dienen als Ansprechpersonen für Probleme und Fragen im Bereich der Gleichstellungsarbeit, d.h. etwa Antidiskriminierung, Vereinbarkeit von Beruf/Studium mit Familie/Pflege, Einbeziehung von geschlechts- und diversitätsbezogene Aspekte in Forschung und Lehre sowie ausgewogene Geschlechterverteilungen in Führungspositionen. Des Weiteren unterstützen sie wenn möglich entsprechende Projekte und Veranstaltungen.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss tagt nur bei Bedarf. Der Bedarf besteht immer dann, wenn Probleme auftreten, die Prüfungen betreffen. Das ist der Fall, wenn Abläufe neu geregelt werden müssen, ihr einen Antrag auf eine Sonderregelung stellt (z.B. einen Nachteilsausgleich) oder ihr euch bei der Prüfung ungerecht behandelt fühlt. Bei letzterem ist natürlich immer zuerst das Gespräch mit den betreffenden Personen zu suchen. Das heißt, redet mit dem Prüfer, dem Beisitzer oder eventuell mit dem Prüfungsamt. Erst wenn keine Einigung absehbar ist, wird der Prüfungsausschuss einberufen und auf Grundlage der Prüfungsordnung eine Entscheidung getroffen. Damit auch die studentische Sicht vertreten wird, werden vom FSR studentische Vertreter entsandt.
Die Prüfungen in der Physik laufen zum Glück sehr fair ab, sodass der Prüfungsausschuss nur selten tagen muss. Bitte zögert dennoch nicht, euch bei Schwierigkeiten oder Ungereimtheiten an uns zu wenden!
Es gibt jeweil einen Prüfungsausschuss für den Bachelor, Master und das Lehramt.
Studienkomission (StuKo)
Die Studienkommissionen kümmern sich um den reibungslosen Ablaufes eures Studiums. Sie beschäftigen sich mit allen Belangen der Lehre und der Studienorganisation.
Zur Zeit gibt es (abzüglich des Masters Organic and Molecular Electronics) drei Studiengänge für Physik an der TU Dresden: Bachelor, Master und Lehramt (Staatsexamen). Die Studienkommissionen für Lehramt sind fachübergreifend im ZLSB angesiedelt. Die Physik hat dazu eine eigene informelle „Expertenkommission Lehramt“.
Die Studienkommissionen erstellen, überarbeiten und verbessern die Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge. Außerdem kümmern sie sich um aktuelle Probleme in der Lehre.
Eure studentischen Vertreter*innen in den Studienkommissionen sind jederzeit für Anregungen von eurer Seite offen. Wenn ihr Vorschläge habt, wie man Module oder Prüfungen verbessern könnte oder ihr Probleme findet, helfen wir euch gerne. Wir freuen uns auch über aktuelle Rückmeldungen, wie euer Studium läuft. Wendet euch dazu bitte einfach an einen FSRler eures Vertrauens.
Eine Übersicht der der Studienkommissions-Mitglieder findet ihr unter ⇱Mitglieder.
Begleitet wird die Arbeit der Studienkommission durch die beiden Studiengangskoordinatoren, an die man sich auch mit persönlicheren Problemen der Studienorganisation wenden kann.
Bereich Mathematik und Naturwissenschaften (MatNat)
Bereichsrat
Die Fakultäten an der TU sind in 5 Bereichen organisiert. Zusammen mit Mathematik, Informatik, Chemie, Biologie und Psychologie bildet die Fakultät Physik den Bereich Mathematik und Naturwissenschaften.
Der Bereichsrat ist in etwa das Äquivalent des Fakultätsrats für den Bereich. Auch im Bereichsrat haben Vertreter*innen aller Mitgliedergruppen Sitze, darunter ein direkt gewähltes studentisches Mitglied aus der Physik. Da die Fakultäten relativ unabhängig sind, werden im Bereichsrat aber deutlich seltener Gelder verteilt oder kurz-bis mittelfristig relevante Entscheidungen getroffen.
Gleichstellungsbeauftragte/r des Bereichs
Gleichstellungsbeauftragte gibt es auf mehreren Ebenen der Universität. Für Fakultät und Bereich können auch Studis für dieses Amt kandidieren und entsprechend auch Kandidierende wählen. Die Gleichstellungsbeauftragten sind automatisch Mitglied des Fakultäts- bzw. Bereichsrat. Sie dienen als Ansprechpersonen für Probleme und Fragen im Bereich der Gleichstellungsarbeit, d.h. etwa Antidiskriminierung, Vereinbarkeit von Beruf/Studium mit Familie/Pflege, Einbeziehung von geschlechts- und diversitätsbezogene Aspekte in Forschung und Lehre sowie ausgewogene Geschlechterverteilungen in Führungspositionen. Des Weiteren unterstützen sie wenn möglich entsprechende Projekte und Veranstaltungen.
Hochschulweit
Rektorat und Rektorin
Das Rektorat besteht aus dem Kanzler und vier Prorektor*innen und wird von der Rektorin geleitet. Es ist das höchste Gremium an der Hochschule.

Die Rektorin wird auf fünf Jahre vom Erweiterten Senat gewählt, bis 2030 wird die Last der Amtskette also voraussichtlich weiter von Ursula Staudinger (im Bild) getragen. Die Rektorin übt das Hausrecht aus und kann bei dringenden Angelegenheiten Entscheidungen an Stelle der eigentlich zuständigen Gremien treffen. Sie repräsentiert die Universität nach außen und entscheidet über die strategische Ausrichtung.
Die Prorektor*innen vertreten die Rektorin und werden von ihr ernannt. Derzeit gibt es vier Prorektorate für Digitalisierung und Universitätsentwicklung, Universitätskultur und Internationalisierung (als Erstes in DE), Bildung sowie Forschung.
Der Kanzler leitet Verwaltung und Haushalt der Universität und wird vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus eingesetzt.
Senat und Erweiterter Senat
Der Senat ist das höchste Gremium der akademischen Selbstverwaltung.
Er beschließt alles Grundsätzliche, wie Studienordnungen, und Universitätsübergreifende, wie die Verteilung der Haushaltsmittel. Er besteht dabei aus Vertretern der einzelnen Statusgruppen:
- 11 Professoren,
- 4 wissenschaftlichen Mitarbeitern,
- 2 sonstigen Mitarbeitern und
- 4 studentischen Senatoren.
Die studentischen Senatoren werden von allen Studenten der Universität auf ein Jahr direkt gewählt. Die anderen Mitglieder werden auf 5 Jahre nach dem sogenannten Wahlkreissystem von den jeweiligen Statusgruppen gewählt.
Um der großen Aufgabenmenge Herr zu werden, bildet der Senat Kommissionen, in welchen Arbeits- und Beschlussvorlagen erarbeitet werden. Die Mitglieder der Senatskommissionen werden vom Senat bestellt und müssen nicht Mitglied des Senates sein.
Es gibt insgesamt 4 Senatskommissionen:
- Senatskommission Lehre
- Senatskommission Haushalt, Struktur und Planung
- Senatskommission Gleichstellung und Diversity Managment
- Senatskommission Forschung und early career
Für Änderungen der Grundordnung der TU Dresden, sowie die Wahl der Rektorin ist der Erweiterte Senat zuständig. Dieser setzt sich aus den Mitgliedern des Senat zusammen und aus weiteren
- 11 Professoren,
- 4 wissenschaftlichen Mitarbeiter,
- 3 sonstigen Mitarbeiter und
- 4 studentischen Senatoren.
Mehr Infos gibts unter ⇱https://tu-dresden.de/tu-dresden/organisation/gremien-und-beauftragte/senat-senatskommissionen
Studierendenrat (StuRa)
Der Studierendenrat der TU Dresden – kurz StuRa – ist ein Gremium, das aus Vertreter:innen der einzelnen Fachschaftsräte (und den Geschäftsführer:innen des StuRa) gebildet wird. Da die Fachschaft Physik eine der kleineren an der Uni ist, entsendet der Fachschaftsrat Physik regulär genau eine:n Vertreter:in in den StuRa. Insbesondere muss diese:r zu den Sitzungen des StuRa erscheinen und dem Fachschaftsrat davon berichten.
Der StuRa repräsentiert die verfasste Studierendenschaft und somit die Belange der Studierenden. Dazu gehört die Kommunikation mit der Universität, der Politik und natürlich der Fachschaftsräte, aber auch die Anliegen und Anträge von Studierenden, Gruppen und Fachschafträten die dem StuRa vorgebracht werden. Des Weiteren verhandelt der Stura über deinen ⇱Semesterbeitrag und entscheidet über die Verteilung der Mittel aus dem Anteil für die Studierendenschaft.
Zusätzlich bietet der StuRa noch zahlreiche Angebote vor Ort wie z.B. Beratungsangebote für Studium, BAföG und vieles mehr. Alles weitere findet ihr auf der Hompage des StuRa: ⇱https://www.stura.tu-dresden.de/
Uniwahlen
Die Uniwahlen finden einmal jährlich Ende November/Anfang Dezember statt. Dort könnt ihr eine lange Anzahl an Vertreter*innen für folgende Gremien und Ämter wählen:
- Fachschaftsrat (und damit indirekt StuRa u.v.m.)
- Fakultätsrat und Bereichsrat
- Senat und Erweiterter Senat (und damit indirekt Rektor*in)
- (stellvertretende) Gleichstellungsbeauftragte*r jeweils für Fakultät und Bereich
Die Wahl findet derzeit größtenteils in Präsenz statt, man kann vorher aber auch eine Briefwahl beantragen.
Die studentischen Vertreter*innen für Senat und Erweiterten Senat bilden mehrere Wahllisten mit teilweise unterschiedlichen Zielen und Vorstellungen. Das Wahlsystem ist so gestaltet, dass kleine Listen bevorzugt werden, weswegen Gruppen, die auf mehr als einen Sitz abziehlen, häufig mehrere Listen aufstellen. Informiert euch am Besten vorher über die Kandidierenden.
Mehr Infos zur aktuellen Wahl gibts beim StuRa unter: ⇱https://www.stura.tu-dresden.de/wahlen
