Erstsemester-Einführungswoche (ESE)
Die Erstsemester-Einführungswoche (ESE) ist eine Veranstaltung die in den letzten beiden Wochen vor Beginn des Wintersemesters stattfindet. Sie soll angehenden Studierenden beim Übergang von der Schule an die Uni helfen, indem alles Wichtige rundum den Alltag an der Uni schonmal vorgestellt wird und vor allem die eigenen Mitstudierenden kennengelernt werden können, was einen erheblichen Vorteil für die ersten Studienwochen bringt. Alles weiter zur ESE findet ihr hier.
Semesterticket
Bei Fragen zum Semesterticket besucht die dazu existierende StuRa-Seite.
Prüfungsanmeldung
Die Fristen für die Prüfungsanmeldungen im aktuellen Semester findet Ihr hier.
Prüfungsleistungen
Was kann ich tun, wenn die Prüfung krankheits- oder umstandsbedingt für mich sehr schwer abzulegen ist bzw. ich einen Nachteil hätte?
Wenn es wegen körperlicher Behinderung bzw. chronischer Krankheit oder der Pflege von Angehörigen (auch Betreuung von Kindern) nicht möglich sein sollte, Prüfungsleistungen in der vorgesehene Form zu erbringen, kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden. Dies kann dann zum Beispiel eine verlängerte Arbeitszeit oder auch ein angepasstes Prüfungsformat bedeuten.
Welche Prüfungsleistungen gibt es?
In der neuen PO werden bekannte, aber auch neue Formate für Prüfungen genannt. Hier ein kurzer Überblick:
Klausurarbeiten | Die Dauer ist den Modulbeschreibungen zu entnehmen, darf aber eine Dauer von 60 Minuten nicht unter bzw. 360 Minuten nicht überschreiten.Hausarbeiten |
Hausarbeiten | auch als Gruppenleistung möglich, wenn Einzelbeiträge deutlich erkennbar sind Der zeitliche Umfang darf 300 Stunden nicht überschreiten |
Mündliche PL | Dauer von 10 bis 75 Minuten pro Person In einer Gruppenprüfung können maximal fünf Person parallel geprüft werden Prüfung muss immer vor mindestens zwei Personen (zwei Püfer*innen oder Prüfer*inn sowie sachkundige Beisitzer*in) abgelegt werden Können auch öffentlich durchgeführt werden Wenn Einverständnis von Prüfer*innen und geprüfter Person, Beisitz vor eigener Prüfung erlaubt |
Komplexe Leistungen | sowohl Präsenz- und Nichtpräsenzleistungen möglich auch als Gruppenleistung möglich, wenn Einzelbeiträge deutlich erkennbar sind Der zeitliche Umfang darf 450 Stunden nicht überschreiten |
Portfolio | Zusammenstellung gleich- oder verschiedednartiger Einzelleistungen auch als Gruppenleistung möglich, wenn Einzelbeiträge deutlich erkennbar sind Der zeitliche Umfang darf 300 Stunden nicht überschreiten |
Wissenschaftlich-praktische Leistungen | Es handelt sich um nicht gegenständliche Präsenzprüfungen, bei denen die Handlungen der Studierenden im Fokus stehen Dauer von 15 bis 45 Minuten |
Sprachprüfungen | dient zum Nachweis sprach praktischer Fähigkeiten sowohl als schriftliche als auch mündliche Einzelleistung durchführbar Dauer von 15 bis 240 Minuten |
Elektronische Prüfungen | müssen dem allgemein anerkannten Stand der Technik entsprechen |
Wie setzt sich die Gesamtnote des BA Physik zusammen?
Prüfungsleistungen, die für die Fortsetzung des Studiums Voraussetzung sind (insbesondere die letzte Wiederholungsprüfung), müssen von zwei Prüfer*innen bewertet werden.
Aus den Bereichsnoten Experimentalphysik und Theoretische Physik kann eine der sechs Modulnoten gestrichen werden. Dafür muss eine Erklärung mit dem zu streichenden Modul an das Prüfungsamt gegeben werden.
So bildet sich die Gesamtnote:
Teilberich | Anteil an Gesamtnote/% |
---|---|
Experimentalphysik | 25 |
Theoretische Physik | 25 |
Praktika und Computational Physics | 20 |
Wahlpflichtbereich | 5 |
Bachelorarbeit und Kolloquium | 10 (wobei 5/6 Arbeit und 1/6 Kolloquium) |
In welchen Zeiträumen müssen Prüfungsergebnisse bekannt gegeben werden?
- mündliche PL: direkt im Anschluss
- Klausurleistungen: vier Wochen
- Klausurleistungen mit mehr als 300 Teilnehmern: acht Wochen
Was kann ich bei Unstimmigkeiten bei der Bewertungen von PL tun?
Auf Antrag muss Prüfer*in die Bewertung neu begründen, wobei eine Verschlechterung des Ergebnisses ausgeschlossen ist. Hier ist ganz wichtig, dass du ein Recht darauf hast, die Prüfungsunterlagen einsehen zu können und sogar eine Kopie fordern darfst.
Kann mir aufgrund von Täuschung eine bestandene PL im Nachhinein aberkannt werden?
Ja, dies kann auch nach der Ergebnisbekanntgabe passieren. Falls das unrechtmäßige Ablegen der Prüfung vorsätzlich durch die studierende Person erwirkt wurde, kann die PL nur als „nicht bestanden“ gewertet werden, wenn Voraussetzungen für das Ablegen der Prüfung nicht erfüllt waren.
Wann gilt ein Modul als bestanden?
Die Modulnote muss mindestens „ausreichend“(4,0) sein. Dies bedeutet auch, dass ein Bestehen möglich ist, selbst wenn Einzelnoten des Modul mit „nicht-ausreichend“(5,0) bewertet wurden, da die Gesamtnote ein Durchschnitt aller Einzelleistungen ist. Aufgepasst, das funktioniert zwar bei manchen Praktika, es ist aber immer wichtig, zu schauen, ob die Erbringung der Einzelnoten nicht verpflichtend ist.
Wann gilt ein Modul als engültig nicht bestanden?
Innerhalb eines Jahres nach der Bekanntgabe des erstmaligen Nichtbestehens einer Modulprüfung sollte an einer ersten Wiederholungsprüfung teilgenommen werden. Mit Ablauf des Jahres verfällt der erste Wiederholungsversuch. Bei erneutem Nichtbestehen sollte die Prüfung zum nächstmöglichen Termin ein zweites mal wiederholt werden. Bei erneutem Nichtbestehen gilt sie als endgültig nicht bestanden. Ausnahme bilden die Module aus den Bereichen Experimentalphysik und Theoretische Physik, diese können auch noch ein drittes mal wiederholt werden.
Wenn die Modulprüfung aus wählbaren Einzelprüfungen besteht (dies ist z.Bsp. beim F-Praktikum der Fall), ist man nach dem Nichtbestehen von Einzelprüfungen nicht an diese gebunden, sonder kann eine neue Wahl treffen.
Kann ich mir Studien- und Prüfungsleistungen von anderen Hochschulen, Studienfächern oder außerhalb einer Hochschule erworbene Qualifikationen anrechnen lassen?
Ja, dies ist prinzipiell möglich, außer es bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den erworbenen Qualifikationen. Die erforderlichen Unterlagen müssen dem Prüfungsausschuss vorgelegt werden, ab diesem Zeitpunkt darf das Anrechnungsverfahren die Dauer von zwei Monaten nicht überschreiten.
Müssen mir belastende Entscheidungen schriftlich mitgeteilt werden?
Nein, dies ist seit der neuen PO auch elektronisch möglich.
Kann ich an einer Sitzung des Prüfungsausschuss teilnehmen?
Ja, in besonderen Fällen können Gäste zu Sitzungen zugelassen werden.
Wie melde ich mich von einer Prüfung ab?
Für die Erbringung von Prüfungsleistungen hat sich die bzw. der Studierende anzumelden.
Eine spätere Abmeldung ist ohne Angabe von Gründen möglich. Form und Frist der An- und Abmeldung werden vom Prüfungsausschuss festgelegt und zu Beginn jedes Semesters fakultätsüblich bekannt gegeben. Dies gilt auch für Prüfungsvorleistungen.
Beratungsangebote
Eine Übersicht der Beratungsangebote der TU Dresden ist hier zu finden.
Studieren mit Beeinträchtigungen
Die Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung unterstützen dich bei der Entscheidung und Bewerbung für ein Studium, bei der Studienorganisation und dem Studienabschluss. Sie bieten individuelle Beratungen zu Nachteilsausgleichen bei Studien- und Prüfungsleistungen, der digitalen und baulichen Barrierefreiheit und zu Unterstützungsmöglichkeiten im Studienalltag.
Ausführliche Informationen sind hier zu finden.